Hinweise zur Geflügelpest
Da das aktuelle Vogelinfluenzavirus vom Typ H5N8 für den Menschen nicht gefährlich ist (aktueller Stand), kommt es hinsichtlich der Vorsichtsmaßnahmen vor allem darauf an, dass Jäger den Erreger nicht in die Nähe oder in Geflügelhaltungen tragen. Daher sollten sich Jäger, die selbst Geflügelhalter sind, bei der Federwildjagd "Zurückhaltung" üben (keine Federwildjagd) und ansonsten wie auch alle anderen Geflügelhalter äußerste Hygiene walten lassen. Es darf nichts in den Geflügelbereich hineingebracht werden, was mit Virus behaftet sein könnte; dies kann Vogelkot aber auch Fleisch/Innereien/Blut von Vögeln sein, siehe Merkblatt.
Keine Wildfütterungen für Fasanen, Rebhuhn oder Wildente an Geflügelstellen an zu legen. Oft wird der Virus über Kot übertragen, daher sollten wir zu mindestens nicht dazu beitragen, dass sich Wildgeflügel im Umfeld von Geflügelställen aufhalten.
Falls Ihr an Gewässern oder im Gelände mehrere Todfunde von Wildgeflüggel feststellt, sollten wir das der Veterinärbehörde mitteilen. Einzelfunde müssen nicht zwingend eingereicht werden.
In Hannover wurde in dieser Woche intensiv ein Jagdverbot auf Flugwild diskutiert. Bisher bleibt es aber erstmal beim alten.
Aktuelle Lage (Tierseucheninfo Niedersachsen)