Umgang mit Schwarzwild in Osnabrück



 


I. Mitnahme von Schwarzwild aus „anderen Revieren“

Daher würde ich generell davon abraten, erlegtes Schwarzwild und Wildbret aus anderen Revieren (auch innerhalb von Niedersachsen) mitzunehmen, es sei denn

- vorab ist klar, dass die anfallenden Abfälle sicher über die bereitgestellten Abfalltonnen entsorgt werden, oder

- die Stücke sind virologisch vorab auf ASP untersucht worden und ein negativer Befund liegt vor, bevor die Stücke übernommen und hierher transportiert werden, oder

- es handelt sich um küchenfertiges Wildbret (Braten usw.), bei dem die Abfälle über der Küchenabfall in die graue Tonne entsorgt werden können.

 


II. Schwarzwildmonitoring

Hinsichtlich der Untersuchung von erlegten Stücken aus Revieren im Landkreis Osnabrück bleibt es so wie bisher (es werden gerne Schweißproben von erlegten Stücken angenommen; dadurch wird die Trichinenuntersuchungsgebühr um 5 € gemindert, was in den meisten Fällen zu einer quasi kostenfreien Trichinenuntersuchung führt.
(Un-)Fallwild wird weiterhin auf ASP untersucht. Es bleibt bei der bereits eingespielten Vorgehensweise (Meldung beim Veterinärdienst, möglichst über Tierfund-App, wir untersuchen, falls das Stück vor Ort nicht stört, kann es im Revier liegen bleiben).

 


III. Entsorgung von Wildschweinkadavern, Aufbruch, Verwertungsresten


- Kadaver aus hiesigen Revieren können weiterhin im Revier verbleiben, sofern sie kein öffentliches Ärgernis darstellen. Wünschenswert ist jedoch, dass die Stücke auf ASP untersucht werden; das wir von Mitarbeitern des Veterinärdienstes (v.a. Mathias Brand) durchgeführt.

- Aufbruch kann bei geringer Menge ebenfalls im Revier verbleiben

- Aufbruch in größerer Menge, z.B. im Zusammenhang mit Gemeinschaftsjagden muss – wie bisher auch – über Rendac Icker entsorgt werden

- Verwertungsreste: Sofern es sich um Küchenabfälle handelt (z.B. Abschnitte von einem Bratenstück, oder herausgelöster Knochen aus einer Frischlingskeule), können die Abfälle wie andere Küchenabfälle auch über die graue Tonne entsorgt werden. Wenn es sich um Reste handelt, die beim Zerwirken eines aufgebrochenen Stückes anfallen (Haupt, Schwarte, Knochen in größerer Menge, Läufe, usw.), sollten die zur Verfügung gestellten Tonnen genutzt werden. [Anmerkung: Wenn diese Abfälle einzelner Stücke in das Revier zurückkommen, in dem das Stück zuvor auch gelebt hat, ist es hinsichtlich der Seuchengefahr unproblematisch; abfallrechtlich müssten diese Abfälle allerdings ordnungsgemäß entsorgt werden (bei uns über Rendac Icker).

Gruß Martin Meyer Lührmann